Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neunkirchen-Seelscheid

Neunkirchen-Seelscheid ist eine kreisangehörige Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Regierungsbezirk Köln in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
19.852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53819
Vorwahl
02247
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 1
53819 Neunkirchen-Seelscheid

2. Bürgerbüro Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 1
53819 Neunkirchen-Seelscheid

3. Ordnungsamt Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 1
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen in Neunkirchen-Seelscheid hat mit Mehrheit beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans westlich der Scherpemicher Straße einzuleiten. Der Vorhabenträger, goGREEN Real Estate GmbH, plant auf einer Fläche von etwa 19.000 Quadratmetern 36 Doppel- und sieben Mehrfamilienhäuser in Holzmodulbauweise nach ökologischen und nachhaltigen Grundsätzen zu errichten.

Die Wohngebäude sollen als öffentlich geförderter Wohnraum und bezahlbares Wohnungseigentum für junge Familien angeboten werden, in aufgelockerter Bauweise und mit Sichtachsen. Die Planung umfasst Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen von 29 bis 83 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern und Doppel- und Dreifach-Häuser mit je 150 Quadratmetern Wohnfläche.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens folgen die Erstellung eines Planentwurfs, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bürger können ihre Bedenken, Fragen und Anregungen einbringen, die dann von der Verwaltung geprüft und in den Planungsentwurf eingearbeitet werden.

Die Baustoffe sollen nahezu vollständig recycelbar sein, und die Nutzung von Solarenergie in Verbindung mit Wärmepumpen soll CO2-Emissionen reduzieren und die Betriebskosten senken. E-Ladeplätze sollen den Umstieg auf E-Mobilität unterstützen.

Das Verfahren umfasst die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans, um die Fläche von derzeit landwirtschaftlicher Nutzung in Wohnbauflächen umzuwandeln.

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.