Much ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
14.577 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53804
Vorwahlen
02245, 02295 (Hoffnungsthal), 02293 (Herfterath)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Amtknechtswahn, Bech, Bennrath, Berghausen, Berzbach, Birken, Birrenbachshöhe, Bitzen, Bövingen, Daushof, Eckhausen, Eigen, Engeld, Erlen, Esinghausen, Feld, Gerlinghausen, Gibbinghausen, Hardt, Heckhaus, Heinenbusch, Henningen, Herchenrath, Hetzenholz, Hevinghausen, Hillesheim, Hirtsiefen, Höfferhof, Höhnchen, Hoffnungsthal, Hohn, Hohr, Huven, Kerzenhöhnchen, Köbach, Krahnchel, Kreitzhof, Kreuzkapelle, Kttensiefen
Gemeinde Much – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Much hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet Much-Gippenstein erstellt, das 59 Einfamilien- oder Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser umfasst. Das Gebiet soll bis Ende 2020 fertiggestellt sein, trotz noch ausstehender verfahrensrechtlicher Schritte. Es gibt bereits Nachfragen nach den Grundstücken, und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten, Schulen und Einkaufszentren ist gut.
Zudem wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Much neu aufgestellt, um den veränderten demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie den neuen Anforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Wohnen gerecht zu werden. Der neue Plan soll die städtebauliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre steuern und konkurrierende Ansprüche an den Raum koordinieren.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.