Much ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
14.577 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53804
Vorwahlen
02245, 02295 (Hoffnungsthal), 02293 (Herfterath)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Amtknechtswahn, Bech, Bennrath, Berghausen, Berzbach, Birken, Birrenbachshöhe, Bitzen, Bövingen, Daushof, Eckhausen, Eigen, Engeld, Erlen, Esinghausen, Feld, Gerlinghausen, Gibbinghausen, Hardt, Heckhaus, Heinenbusch, Henningen, Herchenrath, Hetzenholz, Hevinghausen, Hillesheim, Hirtsiefen, Höfferhof, Höhnchen, Hoffnungsthal, Hohn, Hohr, Huven, Kerzenhöhnchen, Köbach, Krahnchel, Kreitzhof, Kreuzkapelle, Kttensiefen
Gemeinde Much – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Much hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet Much-Gippenstein erstellt, das 59 Einfamilien- oder Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser umfasst. Das Gebiet soll bis Ende 2020 fertiggestellt sein, trotz noch ausstehender verfahrensrechtlicher Schritte. Es gibt bereits Nachfragen nach den Grundstücken, und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten, Schulen und Einkaufszentren ist gut.
Zudem wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Much neu aufgestellt, um den veränderten demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie den neuen Anforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Wohnen gerecht zu werden. Der neue Plan soll die städtebauliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre steuern und konkurrierende Ansprüche an den Raum koordinieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.