Much ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
14.577 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53804
Vorwahlen
02245, 02295 (Hoffnungsthal), 02293 (Herfterath)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Amtknechtswahn, Bech, Bennrath, Berghausen, Berzbach, Birken, Birrenbachshöhe, Bitzen, Bövingen, Daushof, Eckhausen, Eigen, Engeld, Erlen, Esinghausen, Feld, Gerlinghausen, Gibbinghausen, Hardt, Heckhaus, Heinenbusch, Henningen, Herchenrath, Hetzenholz, Hevinghausen, Hillesheim, Hirtsiefen, Höfferhof, Höhnchen, Hoffnungsthal, Hohn, Hohr, Huven, Kerzenhöhnchen, Köbach, Krahnchel, Kreitzhof, Kreuzkapelle, Kttensiefen
Gemeinde Much – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Much hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet Much-Gippenstein erstellt, das 59 Einfamilien- oder Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser umfasst. Das Gebiet soll bis Ende 2020 fertiggestellt sein, trotz noch ausstehender verfahrensrechtlicher Schritte. Es gibt bereits Nachfragen nach den Grundstücken, und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten, Schulen und Einkaufszentren ist gut.
Zudem wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Much neu aufgestellt, um den veränderten demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie den neuen Anforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Wohnen gerecht zu werden. Der neue Plan soll die städtebauliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre steuern und konkurrierende Ansprüche an den Raum koordinieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung