Much ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
14.577 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53804
Vorwahlen
02245, 02295 (Hoffnungsthal), 02293 (Herfterath)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Amtknechtswahn, Bech, Bennrath, Berghausen, Berzbach, Birken, Birrenbachshöhe, Bitzen, Bövingen, Daushof, Eckhausen, Eigen, Engeld, Erlen, Esinghausen, Feld, Gerlinghausen, Gibbinghausen, Hardt, Heckhaus, Heinenbusch, Henningen, Herchenrath, Hetzenholz, Hevinghausen, Hillesheim, Hirtsiefen, Höfferhof, Höhnchen, Hoffnungsthal, Hohn, Hohr, Huven, Kerzenhöhnchen, Köbach, Krahnchel, Kreitzhof, Kreuzkapelle, Kttensiefen
Gemeinde Much – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Much hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet Much-Gippenstein erstellt, das 59 Einfamilien- oder Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser umfasst. Das Gebiet soll bis Ende 2020 fertiggestellt sein, trotz noch ausstehender verfahrensrechtlicher Schritte. Es gibt bereits Nachfragen nach den Grundstücken, und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten, Schulen und Einkaufszentren ist gut.
Zudem wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Much neu aufgestellt, um den veränderten demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie den neuen Anforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Wohnen gerecht zu werden. Der neue Plan soll die städtebauliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre steuern und konkurrierende Ansprüche an den Raum koordinieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.