Sie ist Verwaltungssitz des Amtes Ludwigslust-Land, selbst aber amtsfrei. Die Stadt ist eines der 18 Mittelzentren des Landes und liegt in der Metropolregion Hamburg
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
12.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19288
Vorwahl
03874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ludwigslust, Markt 1, 19288 Ludwigslust
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Schloß 1, 19288 Ludwigslust
3. Amtsgericht Ludwigslust, Am Markt 1, 19288 Ludwigslust
Gemeinde Ludwigslust – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ludwigslust betreffenSeveral recent developments:
- Die Satzung über den Bebauungsplan LU 27 Helene-von-Bülow-Straße erlangte Rechtskraft am 22.06.2019, mit dem Ziel, ein Mischgebiet und ein Eigenheimgebiet entlang der Helene-von-Bülow-Straße zu entwickeln.
- Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigslust ist aktuell in der Planung.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan LU 42 "Photovoltaik Rennbahnweg" wurde recently finalisiert.
- Die Satzung über den Bebauungsplan LU 43 "Umnutzung ehem. Sportlerheim am Rennbahnweg" ist ebenfalls recent.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.