Löbau ( Aussprache?/i, obersorbisch Lubij) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Görlitz in der sächsischen Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02708
Vorwahlen
03585, 035876 (Lautitz, Mauschwitz, Alt- und Neucunnewitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Löbau
Markt 1
02708 Löbau
2. Ordnungsamt Löbau
Markt 1
02708 Löbau
3. Finanzamt Zittau-Oberland
An der Mauer 1
02763 Zittau
Gemeinde Löbau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten am Gewerbegebiet Löbau-West II haben begonnen. Die Stadt Löbau rechnet mit Kosten von 18 Millionen Euro für die Erschließung. Das Vorhaben wird auf 43 Hektar mit circa 14,8 Millionen Euro gefördert. Der Abbruch der Schweinemastanlage wurde bereits im letzten Jahr vorgenommen und die archäologischen Untersuchungen sind abgeschlossen. Die Vermarktung der Flächen soll zeitnah über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Der Stadtrat fasste den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Löbau-West B178 im Juni 2022, der vom Landkreis Görlitz genehmigt wurde. Ministerpräsident Michael Kretschmer übergab im Juli 2023 den Fördermittelbescheid für das Projekt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.