Löbau ( Aussprache?/i, obersorbisch Lubij) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Görlitz in der sächsischen Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02708
Vorwahlen
03585, 035876 (Lautitz, Mauschwitz, Alt- und Neucunnewitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Löbau
Markt 1
02708 Löbau
2. Ordnungsamt Löbau
Markt 1
02708 Löbau
3. Finanzamt Zittau-Oberland
An der Mauer 1
02763 Zittau
Gemeinde Löbau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten am Gewerbegebiet Löbau-West II haben begonnen. Die Stadt Löbau rechnet mit Kosten von 18 Millionen Euro für die Erschließung. Das Vorhaben wird auf 43 Hektar mit circa 14,8 Millionen Euro gefördert. Der Abbruch der Schweinemastanlage wurde bereits im letzten Jahr vorgenommen und die archäologischen Untersuchungen sind abgeschlossen. Die Vermarktung der Flächen soll zeitnah über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Der Stadtrat fasste den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Löbau-West B178 im Juni 2022, der vom Landkreis Görlitz genehmigt wurde. Ministerpräsident Michael Kretschmer übergab im Juli 2023 den Fördermittelbescheid für das Projekt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.