Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lübbecke

Lübbecke  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlʏbɛkə] (niederdeutsch: Lübke) ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens. Mit rund 26.000 Einwohnern gehört die ostwestfälische Stadt zum Kreis Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32312
Vorwahlen
05741, 05743
Adresse der Stadtverwaltung
Kreishausstraße 2–4, 32312 Lübbecke
Kreishausstraße 2–4, 32312 Lübbecke 32312 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Obernfelde, Vierlinden
Adressen:
1. Stadt Lübbecke, Rathausstraße 1, 32312 Lübbecke
2. Kreis Minden-Lübbecke, Königstraße 30, 32423 Minden
3. Agentur für Arbeit Minden, Bahnhofstraße 25, 32423 Minden
Gemeinde Lübbecke – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:30 13:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Ein erster Entwurf für den Umbau des Lübbecker Großparkplatzes zu einem Wohnquartier wurde im Bauausschuss vorgestellt und erhielt viel Zustimmung, aber es gibt noch keinen Bebauungsplan.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 "Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße" am 09.12.2024.
- Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 "Lehmstichweg" am 09.12.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3/33/178 Westlich Kutscherweg am 18.03.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. G 42 Heekeweg am 06.02.2024.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.