Die Hansestadt Lübeck ( Anhören?/i) (niederdeutsch: Lübęk, Lübeek; Adjektiv: lübsch, lübisch, spätestens seit dem 19. Jahrhundert auch lübeckisch), lateinisch Lubeca, ist eine kreisfreie Großstadt im Norden Deutschlands und im Südosten Schleswig-Holsteins an der Lübecker Bucht, einer Meeresbucht der Ostsee. Mit rund 220.000 Einwohnern ist Lübeck nach der Landeshauptstadt Kiel die Stadt mit den meisten Einwohnern und eines der vier Oberzentren und eine Regiopole des Landes
Bundesland
Einwohner
216.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23552–23570, 23627, 23628Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0451, 04502, 04508, 04509
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Absalonshorst, Altlauerhof, Baumsberg, Brandenmühle, BunteKuh, DritteFischerbuden, Eichholz, ErsteFischerbuden, Falkenhusen, Gothmund, Grönauerbaum, Harbershorst, Herreninsel, Huntenhorst, Israelsdorf, Kaninchenberg, Krempelsdorf, Kronsforde, Krummesserbaum, Legan, Marli, Mönkhof, Müggenbusch, Niemark, Padelügge, Reeckerheide, Rennsahl, Ringstedtenhof, Roggenhorst, Rothebek, Sandkrug, Schnakenkoppel, Schönböcken, Spieringshorst, Steinraderhof, Stüvhof, Teerhofinsel, Vorwerk, Wakenitzhof, Waldhusen
Gemeinde Lübeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung