Mamming ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mamming.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
3346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94437
Vorwahl
09955
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlkofen, Attenberg, Bachhausen, Benkhausen, Berg, Bubach, Dittenkofen, Graflkofen, Heilberskofen, Hirnkofen, Hof, Kuttenkofen, Pilberskofen, Ruhsam, Schellmhl, Schneiderberg, Seemannskirchen, Vollnbach, Adlkofen, Attenberg, Bachhausen, Benkhausen, Berg, Bubach, Dittenkofen, Graflkofen, Heilberskofen, Hirnkofen, Hof, Kuttenkofen, Pilberskofen, Ruhsam, Schellmühl, Schneiderberg, Seemannskirchen, Vollnbach
Adressen:
1. Gemeinde Mamming, Hauptstraße 1, 94437 Mamming
2. Landratsamt Dingolfing-Landau, Am Alten Viehmarkt 1, 84130 Dingolfing
3. Finanzamt Landau an der Isar, Bahnhofstraße 15, 94405 Landau an der Isar
Gemeinde Mamming – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.