Marienheide ist eine kreisangehörige Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51709
Vorwahlen
02264, 02261, 02269, 02359
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper, Reppinghausen, Schmitzwipper, Späinghausen, Straße, Stlinghausen, Vorderscharde, Wernscheid, Wilbringhausen, Winkel, Wipperfließ, Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper
Adressen:
1. Gemeinde Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
2. Bürgeramt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
3. Ordnungsamt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
Gemeinde Marienheide – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Marienheide hat am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Ortskern Marienheide" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Das Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stadterneuerungsprojekte, insbesondere der Freiraumgestaltung der öffentlichen Plätze, zu schaffen.
- Öffentliche Auslegung: 07.12.2023 - 22.01.2024
- Satzungsbeschluss: 18.06.2024
- Inkrafttreten: 27.06.2024.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung