Bergneustadt, bis 1884 Neustadt, ist eine kreisangehörige Stadt im Bergischen Land rund 50 Kilometer östlich von Köln
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.416 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51702
Vorwahlen
02261, 02265, 02763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hackenberg, Leienbach, Hackenberg, Leienbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Bergneustadt sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Im Stadtteil Wiedenest wird ein neues Wohngebiet am Fuße des Laubbergs zwischen der Straße Sülemicker Feld und den alten Bahnanlagen geplant. Dieses Gebiet soll überwiegend mit Einzelhäusern, Reihenhäusern und Stadtvillen entwickelt werden. Die Politik hat den Weg für weitere Planungen mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Nr. 66 - Wiedenest Süd“ freigemacht. Es gibt jedoch Herausforderungen bei der Entwässerung und einige Grundstückseigentümer sind nicht verkaufswillig.
- Im Ortsteil Hackenberg soll ein Klimaquartier gebaut werden, das als eines von drei Klimaquartieren in NRW dient. Das Projekt "Zum Wiebusch" umfasst 36 Grundstücke und soll mit hoher Energieeffizienz, zentraler Wärme- und Stromversorgung sowie recyclebaren Baustoffen realisiert werden. Trotz vorhandener Vormerkungen fehlen noch weitere Interessenten, um mit dem Bau zu beginnen.
- Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Nr. 69, betrifft die Erweiterung von Wohnbauflächen im Ortsteil Hackenberg und zielt auf die städtebauliche Arrondierung am nordöstlichen Ortsrand ab. Hierbei wird auch ein Umweltbericht erstellt, um die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung