Bergneustadt, bis 1884 Neustadt, ist eine kreisangehörige Stadt im Bergischen Land rund 50 Kilometer östlich von Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.416 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51702
Vorwahlen
02261, 02265, 02763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hackenberg, Leienbach, Hackenberg, Leienbach
Gemeinde Bergneustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bergneustadt sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Im Stadtteil Wiedenest wird ein neues Wohngebiet am Fuße des Laubbergs zwischen der Straße Sülemicker Feld und den alten Bahnanlagen geplant. Dieses Gebiet soll überwiegend mit Einzelhäusern, Reihenhäusern und Stadtvillen entwickelt werden. Die Politik hat den Weg für weitere Planungen mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Nr. 66 - Wiedenest Süd“ freigemacht. Es gibt jedoch Herausforderungen bei der Entwässerung und einige Grundstückseigentümer sind nicht verkaufswillig.
- Im Ortsteil Hackenberg soll ein Klimaquartier gebaut werden, das als eines von drei Klimaquartieren in NRW dient. Das Projekt "Zum Wiebusch" umfasst 36 Grundstücke und soll mit hoher Energieeffizienz, zentraler Wärme- und Stromversorgung sowie recyclebaren Baustoffen realisiert werden. Trotz vorhandener Vormerkungen fehlen noch weitere Interessenten, um mit dem Bau zu beginnen.
- Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Nr. 69, betrifft die Erweiterung von Wohnbauflächen im Ortsteil Hackenberg und zielt auf die städtebauliche Arrondierung am nordöstlichen Ortsrand ab. Hierbei wird auch ein Umweltbericht erstellt, um die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.