Bergneustadt, bis 1884 Neustadt, ist eine kreisangehörige Stadt im Bergischen Land rund 50 Kilometer östlich von Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.416 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51702
Vorwahlen
02261, 02265, 02763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hackenberg, Leienbach, Hackenberg, Leienbach
Gemeinde Bergneustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bergneustadt sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Im Stadtteil Wiedenest wird ein neues Wohngebiet am Fuße des Laubbergs zwischen der Straße Sülemicker Feld und den alten Bahnanlagen geplant. Dieses Gebiet soll überwiegend mit Einzelhäusern, Reihenhäusern und Stadtvillen entwickelt werden. Die Politik hat den Weg für weitere Planungen mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Nr. 66 - Wiedenest Süd“ freigemacht. Es gibt jedoch Herausforderungen bei der Entwässerung und einige Grundstückseigentümer sind nicht verkaufswillig.
- Im Ortsteil Hackenberg soll ein Klimaquartier gebaut werden, das als eines von drei Klimaquartieren in NRW dient. Das Projekt "Zum Wiebusch" umfasst 36 Grundstücke und soll mit hoher Energieeffizienz, zentraler Wärme- und Stromversorgung sowie recyclebaren Baustoffen realisiert werden. Trotz vorhandener Vormerkungen fehlen noch weitere Interessenten, um mit dem Bau zu beginnen.
- Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Nr. 69, betrifft die Erweiterung von Wohnbauflächen im Ortsteil Hackenberg und zielt auf die städtebauliche Arrondierung am nordöstlichen Ortsrand ab. Hierbei wird auch ein Umweltbericht erstellt, um die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.