Die Gemeinde Mariental ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Grasleben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
816 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
38368
Vorwahl
05356
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
2. Einwohnermeldeamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
3. Ordnungsamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
Gemeinde Mariental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 36 zielt auf die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- oder gemischte Bebauung zwischen den Straßen Pappelallee und Hammer Straße sowie westlich und südlich der Gleisanlagen. Es fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. März bis 11. April 2022 statt, und die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 15. Februar 2022 erteilt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.