Markkleeberg ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
24.643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04416
Vorwahlen
0341 (Markkleeberg), 034297 (Ortsteil Wachau), 034299 (Ortsteil Gaschwitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
2. Ordnungsamt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
3. Bürgeramt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Gemeinde Markkleeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auenhain“ ist in Kraft getreten.
- Die Stadt Markkleeberg befindet sich im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“, mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen bis 30. August 2024.
- Der Bebauungsplan „Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße“ wurde im Jahr 2024 beschlossen.
- Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Seenallee“ ist ebenfalls im Entwurfsstadium und wurde im Jahr 2024 behandelt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.