Marquartstein ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83250
Vorwahl
08641
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmhle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten, Schwaig, Sssen, Vogllug, Wuhrbichl, Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmühle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten
Adressen:
1. Gemeinde Marquartstein, Hauptstraße 1, 83250 Marquartstein
2. Finanzamt Traunstein, Rosenheimer Straße 31, 83278 Traunstein
3. Landratsamt Traunstein, Ludwigstraße 8, 83278 Traunstein
Gemeinde Marquartstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.