Ruhpolding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein in den Chiemgauer Alpen. Ruhpolding ist ein überregional bekannter Kur- und Fremdenverkehrsort. Der Name Ruhpolding leitet sich aus dem bajuwarischen „Rupoltingin“ ab und bedeutet „bei den Leuten des berühmten Starken“ (pold = stark bzw
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6991 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83324
Vorwahl
08663
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmWundergraben, Aschenau, Au, Bacherwinkel, Bärngschwendt, Bibelöd, Blicken, Bojern, Brand, Brandl, Brandlberg, Brandstätt, Buchschachen, Egg, Eisenberg, Fritz, Fuchsau, Fuchswiese, Geiern, Gnaig, Grashof, Gruttau, Gstatt, Guglberg, Hadermarkt, Hallweg, Haßlberg, Hinterpoint, Hinterreit, HocherbAlm, Hutzenau, Infang, Knogl, Labenbach, Laubau, Lohen, Maiergschwendt, Mitterwegen, Mhlwinkl, Neustadl
Adressen:
1. Gemeinde Ruhpolding
Hauptstraße 1
83324 Ruhpolding
2. Landratsamt Traunstein
Rosenheimer Str. 45
83278 Traunstein
3. Einwohnermeldeamt Ruhpolding
Hauptstraße 1
83324 Ruhpolding
Gemeinde Ruhpolding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Ruhpolding hat den Bebauungsplan Mischgebiet Schwaig Nord abgeschlossen. Dieser Plan ermöglicht den Bau von 42 Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Brillenfabrik Filitz, sowie die Bereitstellung von Flächen für Gewerbebetriebe und die Einrichtung von Betreutem Wohnen. Das Verfahren dauerte fast drei Jahre und wurde durch Altlastengutachten und andere Verzögerungen verlangsamt. Das Gelände gehört derzeit dem gemeindlichen Wohnbauwerk und soll an einen Investor verkauft werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.