Ruhpolding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein in den Chiemgauer Alpen. Ruhpolding ist ein überregional bekannter Kur- und Fremdenverkehrsort. Der Name Ruhpolding leitet sich aus dem bajuwarischen „Rupoltingin“ ab und bedeutet „bei den Leuten des berühmten Starken“ (pold = stark bzw
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6991 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83324
Vorwahl
08663
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmWundergraben, Aschenau, Au, Bacherwinkel, Bärngschwendt, Bibelöd, Blicken, Bojern, Brand, Brandl, Brandlberg, Brandstätt, Buchschachen, Egg, Eisenberg, Fritz, Fuchsau, Fuchswiese, Geiern, Gnaig, Grashof, Gruttau, Gstatt, Guglberg, Hadermarkt, Hallweg, Haßlberg, Hinterpoint, Hinterreit, HocherbAlm, Hutzenau, Infang, Knogl, Labenbach, Laubau, Lohen, Maiergschwendt, Mitterwegen, Mhlwinkl, Neustadl
Adressen:
1. Gemeinde Ruhpolding
Hauptstraße 1
83324 Ruhpolding
2. Landratsamt Traunstein
Rosenheimer Str. 45
83278 Traunstein
3. Einwohnermeldeamt Ruhpolding
Hauptstraße 1
83324 Ruhpolding
Gemeinde Ruhpolding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Ruhpolding hat den Bebauungsplan Mischgebiet Schwaig Nord abgeschlossen. Dieser Plan ermöglicht den Bau von 42 Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Brillenfabrik Filitz, sowie die Bereitstellung von Flächen für Gewerbebetriebe und die Einrichtung von Betreutem Wohnen. Das Verfahren dauerte fast drei Jahre und wurde durch Altlastengutachten und andere Verzögerungen verlangsamt. Das Gelände gehört derzeit dem gemeindlichen Wohnbauwerk und soll an einen Investor verkauft werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.