Schleching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein an der Grenze zu Tirol.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83259
Vorwahl
08649
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achberg, Baumgarten, Buchberg, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mhlau, Streichen, Wagrain, Achberg, Baumgarten, Buchberg, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mühlau, Streichen, Wagrain
Adressen:
1. Gemeinde Schleching
Hauptstraße 8
83259 Schleching
2. Rathaus Schleching
Hauptstraße 8
83259 Schleching
3. Landratsamt Traunstein
An der Landstraße 1
83278 Traunstein
Gemeinde Schleching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung