Schleching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein an der Grenze zu Tirol.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83259
Vorwahl
08649
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achberg, Baumgarten, Buchberg, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mhlau, Streichen, Wagrain, Achberg, Baumgarten, Buchberg, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mühlau, Streichen, Wagrain
Adressen:
1. Gemeinde Schleching
Hauptstraße 8
83259 Schleching
2. Rathaus Schleching
Hauptstraße 8
83259 Schleching
3. Landratsamt Traunstein
An der Landstraße 1
83278 Traunstein
Gemeinde Schleching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.