Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Martfeld

Die Gemeinde Martfeld (plattdeutsch: Mattfeld) gehört zur Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen im niedersächsischen Landkreis Diepholz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2817 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27327
Vorwahl
04255
Adresse der Verbandsverwaltung
Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen
Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen 27327 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Brandheide, Bngelshausen, Heide, Hollen, Hoyaerweide, Hustedt, Kleinenborstel, Loge, Normannshausen, Tuschendorf, Brandheide, Büngelshausen, Heide, Hollen, Hoyaerweide, Hustedt, Kleinenborstel, Loge, Normannshausen, Tuschendorf
Adressen:
1. Gemeindebüro Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld

2. Ordnungsamt Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld

3. Bauamt Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld
Gemeinde Martfeld – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.