Maulbronn ist eine Stadt im Enzkreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
6585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75433
Vorwahl
07043
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMhle, Scheuelberghof, Seidehof, ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMühle, Scheuelberghof, Seidehof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
2. Landratsamt Enzkreis
Pforzheimer Str. 10
75223 Niefern-Öschelbronn
3. Bürgeramt Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
Gemeinde Maulbronn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Kick-Off-Meeting zum Schenk-Areal in Maulbronn fand am 18. Januar 2024 statt, um die Vorarbeiten für den Förderantrag zum Sanierungsgebiet zu starten. Der vorläufige Zeitplan ist straff, mit dem Ziel, den Antrag noch 2024 zu stellen. Sollte es einen positiven Förderbescheid geben, könnte es 2025 Bewegung in das Areal geben, aber es wird einige Zeit dauern, bis mit dem Bau begonnen wird, da zunächst die Planungen und der Bebauungsplan erstellt werden müssen.
Ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schenk-Areal“ auf der Gemarkung Maulbronn wurde für den Gemeinderat am 11. Dezember 2024 geplant.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.