Maxdorf ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Rhein-Pfalz-Kreis mit der Funktion eines Unterzentrums
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
7177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67133
Vorwahl
06237
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
2. Ordnungsamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
3. Standesamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
Gemeinde Maxdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Salzwedel arbeitet an der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf" für den Bau eines Solarparks. Der Solarpark wird auf einer Fläche von etwa 69,3 Hektar, davon rund 55,46 Hektar als Sondergebiet, errichtet. Die Planung wurde nach Bürgerbeteiligung und Ortschaftsratsbeschlüssen optimiert, um die offene Ackerlandschaft im direkten Sichtbereich von Maxdorf zu erhalten und den Solarpark durch Hecken und Wälder landschaftsgerecht einzubinden. Die installierbare Gesamtleistung des Solarparks beträgt etwa 71,8 MWp mit einem jährlichen Stromertrag von ca. 72 GWh. Der Projektentwickler Buß Solar GmbH hat die Projektrechte an die Solarpark Mahlsdorf-Maxdorf GmbH übertragen, die den Solarpark bauen und betreiben wird.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.