Otterstadt ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
3429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67166
Vorwahl
06232
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Binshof, Binshof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otterstadt
Hauptstraße 1
67166 Otterstadt
2. Ordnungsamt Otterstadt
Hauptstraße 1
67166 Otterstadt
3. Standesamt Otterstadt
Hauptstraße 1
67166 Otterstadt
Gemeinde Otterstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.