Meckenbeuren ist eine Gemeinde im Bodenseekreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
13.651 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88074
Vorwahl
07542
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brochenzell, Liebenau, Brochenzell, Liebenau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Meckenbeuren
Hauptstraße 1
88074 Meckenbeuren
2. Ordnungsamt Meckenbeuren
Hauptstraße 1
88074 Meckenbeuren
3. Finanzamt Ravensburg
Wilhelmstraße 2
88212 Ravensburg
Gemeinde Meckenbeuren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meckenbeuren in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich auf Bebauungspläne in Immenstaad am Bodensee, nicht in Meckenbeuren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.