Meerbusch ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
56.855 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40667, 40668, 40670
Vorwahlen
02132, 02150, 02159
Website
Adressen:
1. Stadt Meerbusch - Hauptverwaltung
Am Markt 1
40667 Meerbusch
2. Bürgeramt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
3. Ordnungsamt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
Gemeinde Meerbusch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meerbusch hat Änderungen am Bebauungsplan Nr. 322 für das Areal Böhler II beschlossen. Diese Änderungen umfassen die Anpassung des städtebaulichen Entwurfs due to veränderten Rahmenbedingungen und der Nachfrage der Immobilienwirtschaft seit 2022. Doppelhaushälften sollen an Stelle von Reihen-/Townhäusern in den Wohnhöfen gebaut werden, und die Reihenhäuser werden durch südliche Geschosszeilenbauten in L-Form ersetzt. Zusätzlich sind Anpassungen an den Geschosswohnungsbauten und der städtebaulichen Anordnung vorgesehen. Der Entfall der Quartiersgarage ist geplant, und der ruhende Verkehr des Gewerbes soll in nachhaltig angelegten Außenstellplätzen und Tiefgaragen auf den gewerblich genutzten Baufeldern realisiert werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.