Meschede ist eine Mittelstadt im nördlichen Sauerland und seit 1975 Kreisstadt des Hochsauerlandkreises, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Seit dem 24
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
31.317 (30. Juni 2022)[1]Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahl
59872
Vorwahlen
029102903 (Freienohl incl. Berge, Bockum, Frenkhausen, Olpe, Voßwinkel, Wallen, Wennemen), 02934 (Grevenstein, Visbeck), 02937 (Brumlingsen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghausen, Galiläa, Laer, Berghausen, Galiläa, Laer
Adressen:
1. Stadt Meschede, Hauptstraße 1, 59872 Meschede
2. Finanzamt Meschede, Am Schützenplatz 1, 59872 Meschede
3. Kreisverwaltung Hochsauerlandkreis, Wilhelmstraße 40, 59872 Meschede
Gemeinde Meschede – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Meschede gibt es zwei wichtige Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gartenstadt-Nord, 1. Abschnitt" wurde beschlossen, um den Neubau eines Wohnhauses zu ermöglichen und die tatsächliche Nutzung im Plangebiet festzusetzen. Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat den Aufstellungsbeschluss am 10. Dezember 2024 gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet.
- Ein neues Feuerwehrhaus für die Löschgruppen Berge und Visbeck soll an der Visbecker Straße im Stadtteil Bergerhütte entstehen. Dafür müssen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Standort wurde aufgrund seiner optimalen Erreichbarkeit für beide Ortsteile ausgewählt, und die Planverfahren sollen im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.