Mettmann ist die Kreisstadt des Kreises Mettmann im Niederbergischen Land
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
38.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40822
Vorwahlen
02104, 02058
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mettmann
Hauptstraße 2
40822 Mettmann
Kreis Mettmann
Hermann-Hesse-Straße 2
40822 Mettmann
Agentur für Arbeit Mettmann
Kaiserstraße 25
40822 Mettmann
Gemeinde Mettmann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kreisstadt Mettmann hat am 10. Januar 2025 eine öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Nr. 146 - Karpendeller Weg / August-Burberg-Straße 1. Änderung veröffentlicht. Ziel der ersten Änderung ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes, um dort ein größeres Nutzungsspektrum zu ermöglichen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.