Die Stadt Ratingen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
86.424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40878–40885
Vorwahl
02102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eggerscheidt, Eggerscheidt, Hasselbeck-Schwarzbach
Adressen:
1. Stadt Ratingen, Rathausplatz 1, 40878 Ratingen
2. Kreis Mettmann, Wilhelmstraße 13, 40822 Mettmann
3. Landesbetrieb Straßen.NRW, Gabelsbergerstraße 6, 40878 Ratingen
Gemeinde Ratingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem Siebeck-Gelände in Ratingen entwickelt die Landmarken AG ein neues Mixed-Use-Quartier mit Schwerpunkt Wohnen. Ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit vier Architekturbüros fand statt, und das Büro Cityförster aus Hannover gemeinsam mit den Kölner Landschaftsarchitekten von urbanegestalt lieferte den Siegerentwurf. Dieser Entwurf umfasst eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe, eine Kita und zukunftsfähige Mobilitäts-, Energie- und Freiraumkonzepte, die dem Klimaschutz Rechnung tragen. Die Fläche von etwa drei Hektar soll autofrei werden dank einer nahegelegenen Quartiersgarage. Der Entwurf wird nun in einen Rahmenplan überführt und dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Die gesamte Rahmenplanung betrifft ein 40 Hektar großes Gebiet im Westen der Stadt, das durch die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Westbahn und den 4. Bauabschnitt der U81 aufgewertet wird. Breite Bürgerbeteiligung und offener Dialog mit allen Beteiligten sind Teil des Prozesses.
Zusätzlich plant die Stadt Ratingen differenzierte Grundsteuerhebesätze ab 1. Januar 2025, um die Bürger bei den Wohnkosten zu entlasten. Weitere Entscheidungen des Rates umfassen den Erhalt der Notdienstpraxen und das Kulturprogramm des nächsten Jahres.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.