Die Stadt Ratingen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
86.424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40878–40885
Vorwahl
02102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eggerscheidt, Eggerscheidt, Hasselbeck-Schwarzbach
Adressen:
1. Stadt Ratingen, Rathausplatz 1, 40878 Ratingen
2. Kreis Mettmann, Wilhelmstraße 13, 40822 Mettmann
3. Landesbetrieb Straßen.NRW, Gabelsbergerstraße 6, 40878 Ratingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 14:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Auf dem Siebeck-Gelände in Ratingen entwickelt die Landmarken AG ein neues Mixed-Use-Quartier mit Schwerpunkt Wohnen. Ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit vier Architekturbüros fand statt, und das Büro Cityförster aus Hannover gemeinsam mit den Kölner Landschaftsarchitekten von urbanegestalt lieferte den Siegerentwurf. Dieser Entwurf umfasst eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe, eine Kita und zukunftsfähige Mobilitäts-, Energie- und Freiraumkonzepte, die dem Klimaschutz Rechnung tragen. Die Fläche von etwa drei Hektar soll autofrei werden dank einer nahegelegenen Quartiersgarage. Der Entwurf wird nun in einen Rahmenplan überführt und dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Die gesamte Rahmenplanung betrifft ein 40 Hektar großes Gebiet im Westen der Stadt, das durch die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Westbahn und den 4. Bauabschnitt der U81 aufgewertet wird. Breite Bürgerbeteiligung und offener Dialog mit allen Beteiligten sind Teil des Prozesses.
Zusätzlich plant die Stadt Ratingen differenzierte Grundsteuerhebesätze ab 1. Januar 2025, um die Bürger bei den Wohnkosten zu entlasten. Weitere Entscheidungen des Rates umfassen den Erhalt der Notdienstpraxen und das Kulturprogramm des nächsten Jahres.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.