Die Stadt Ratingen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
86.424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40878–40885
Vorwahl
02102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eggerscheidt, Eggerscheidt, Hasselbeck-Schwarzbach
Adressen:
1. Stadt Ratingen, Rathausplatz 1, 40878 Ratingen
2. Kreis Mettmann, Wilhelmstraße 13, 40822 Mettmann
3. Landesbetrieb Straßen.NRW, Gabelsbergerstraße 6, 40878 Ratingen
Gemeinde Ratingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem Siebeck-Gelände in Ratingen entwickelt die Landmarken AG ein neues Mixed-Use-Quartier mit Schwerpunkt Wohnen. Ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit vier Architekturbüros fand statt, und das Büro Cityförster aus Hannover gemeinsam mit den Kölner Landschaftsarchitekten von urbanegestalt lieferte den Siegerentwurf. Dieser Entwurf umfasst eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe, eine Kita und zukunftsfähige Mobilitäts-, Energie- und Freiraumkonzepte, die dem Klimaschutz Rechnung tragen. Die Fläche von etwa drei Hektar soll autofrei werden dank einer nahegelegenen Quartiersgarage. Der Entwurf wird nun in einen Rahmenplan überführt und dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Die gesamte Rahmenplanung betrifft ein 40 Hektar großes Gebiet im Westen der Stadt, das durch die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Westbahn und den 4. Bauabschnitt der U81 aufgewertet wird. Breite Bürgerbeteiligung und offener Dialog mit allen Beteiligten sind Teil des Prozesses.
Zusätzlich plant die Stadt Ratingen differenzierte Grundsteuerhebesätze ab 1. Januar 2025, um die Bürger bei den Wohnkosten zu entlasten. Weitere Entscheidungen des Rates umfassen den Erhalt der Notdienstpraxen und das Kulturprogramm des nächsten Jahres.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung