Meßstetten ist eine Stadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
10.766 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72469
Vorwahlen
07431, 07579, 07436
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meßstetten
Hauptstraße 1
78564 Meßstetten
2. Landratsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen
3. Gewerbeaufsichtsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen
Gemeinde Meßstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
- Die Stadt Meßstetten hat den Bebauungsplan für das Baugebiet Loh I abgeschlossen und den finalen Satzungsbeschluss im Februar 2024 gefasst. Das Baugebiet umfasst 1,43 Hektar und bietet Platz für 19 Wohnbauplätze. Die Gesamtbaukosten betragen etwa 1,6 Millionen Euro.
- Ein weiteres Baugebiet, Loh II, ist geplant und soll auf 2,86 Hektar 36 Grundstücke umfassen. Das Bebauungsplanverfahren für Loh II ist bereits im Gange.
- Im Stadtteil Unterdigisheim wurde das Baugebiet Wasserfuhr entwickelt, das seit 2015 existiert und aktuell keine freien Grundstücke anbietet. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet ist seit Oktober 2015 rechtskräftig.
- Der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb hat das ehemalige Bundeswehrareal auf dem Meßstetter Geißbühl übernommen und plant dessen Umwandlung in einen nachhaltigen Industrie- und Gewerbepark. Für die ersten beiden Bauabschnitte sind 4,4 Millionen Euro bis 2025 eingeplant, und es sind umfangreiche Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit geplant.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.