Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Miltach

Miltach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2305 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93468
Vorwahl
09944
Adresse der Gemeinde
Kötztinger Str. 3, 93468 Miltach
Kötztinger Str. 3, 93468 Miltach 93468 Bayern DE
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Altwies, Anzenberg, Auwies, Dietershof, Eben, Eismannsberg, Heitzelsberg, Höhenried, Holzhof, Htten, Obergschaidt, Oberndorf, Rabenhof, Riedhof, Voggenzell, Allmannsdorf, Altwies, Anzenberg, Auwies, Dietershof, Eben, Eismannsberg, Heitzelsberg, Höhenried, Holzhof, Hütten, Obergschaidt, Oberndorf, Rabenhof, Riedhof, Voggenzell
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Miltach
Rathausstraße 1
94568 Miltach

2. Finanzamt Cham
Bahnhofstraße 17
93413 Cham

3. Landratsamt Cham
Am Markt 1
93413 Cham
Gemeinde Miltach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.