Möglingen ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71696
Vorwahl
07141
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlenhof, Waldhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
2. Bürgeramt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
3. Ordnungsamt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
Gemeinde Möglingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat am 21. November 2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften für die "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord" beschlossen. Der Plan sieht den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohnungen vor, um den dringenden Wohnraumbedarf in der Gemeinde zu decken. Die Pläne und Satzungen treten in Kraft und sind im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik sowie im Internet einsehbar. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe fand vom 2. August bis 13. September 2024 statt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.