Oberstenfeld [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈoːbɐstn̩fɛlt] ist eine Gemeinde des Landkreises Ludwigsburg in Baden-Württemberg, 40 km nördlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7941 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71720
Vorwahlen
07062, 07194
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Lichtenberg, Lichtenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberstenfeld
Hauptstraße 1
71720 Oberstenfeld
2. Ordnungsamt Oberstenfeld
Hauptstraße 1
71720 Oberstenfeld
3. Bürgerbüro Oberstenfeld
Hauptstraße 1
71720 Oberstenfeld
Gemeinde Oberstenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Baugebiet Dürren IV in Oberstenfeld, am Fuß des Oberstenfelder Lichtenbergs, soll 80 bis 100 Wohneinheiten umfassen und hat bereits fast 600 Interessenten, trotz einer sechsjährigen Planungsphase.
- Die NABU-Gruppe Oberstenfeld lehnt die Ausweisung eines weiteren Neubaugebiets "Am Krixenberg" ab, da es den bundes- und landespolitischen Zielen zur Flächenneuinanspruchnahme widerspricht und der Bedarf durch innerörtliche Entwicklungen wie das Gebiet "Bottwarwiesen" gedeckt werden könnte.
- Die Grundstückspreise in Oberstenfeld sind in den letzten 12 Monaten um 8,1 % gestiegen und liegen zwischen 561 €/m2 und 841 €/m2.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.