Oberstenfeld [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈoːbɐstn̩fɛlt] ist eine Gemeinde des Landkreises Ludwigsburg in Baden-Württemberg, 40 km nördlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7941 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71720
Vorwahlen
07062, 07194
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Lichtenberg, Lichtenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberstenfeld
Hauptstraße 1
71720 Oberstenfeld
2. Ordnungsamt Oberstenfeld
Hauptstraße 1
71720 Oberstenfeld
3. Bürgerbüro Oberstenfeld
Hauptstraße 1
71720 Oberstenfeld
Gemeinde Oberstenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Baugebiet Dürren IV in Oberstenfeld, am Fuß des Oberstenfelder Lichtenbergs, soll 80 bis 100 Wohneinheiten umfassen und hat bereits fast 600 Interessenten, trotz einer sechsjährigen Planungsphase.
- Die NABU-Gruppe Oberstenfeld lehnt die Ausweisung eines weiteren Neubaugebiets "Am Krixenberg" ab, da es den bundes- und landespolitischen Zielen zur Flächenneuinanspruchnahme widerspricht und der Bedarf durch innerörtliche Entwicklungen wie das Gebiet "Bottwarwiesen" gedeckt werden könnte.
- Die Grundstückspreise in Oberstenfeld sind in den letzten 12 Monaten um 8,1 % gestiegen und liegen zwischen 561 €/m2 und 841 €/m2.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.