Mönkeberg ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein an der Kieler Förde.
Bundesland
Kreis
Einwohner
4143 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24248
Vorwahl
0431
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Mönkeberg
Am Markt 1
24220 Mönkeberg
2. Kreisverwaltung Plön
Wilhelmstraße 1
24214 Plön
3. Amtsgericht Plön
Schloßstraße 1
24214 Plön
Gemeinde Mönkeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mönkeberg betreffen die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, insbesondere den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan. Die Gemeinde Mönkeberg beteiligt die Öffentlichkeit frühzeitig und in einem zweiten Schritt durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die Planentwürfe können in der Amtsverwaltung Schrevenborn und im Gemeindebüro Mönkeberg eingesehen werden, und es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Rechtskräftige Bauleitpläne werden veröffentlicht und können ebenfalls in den genannten Einrichtungen eingesehen werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.