Mönkeberg ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein an der Kieler Förde.
Bundesland
Kreis
Einwohner
4143 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24248
Vorwahl
0431
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Mönkeberg
Am Markt 1
24220 Mönkeberg
2. Kreisverwaltung Plön
Wilhelmstraße 1
24214 Plön
3. Amtsgericht Plön
Schloßstraße 1
24214 Plön
Gemeinde Mönkeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mönkeberg betreffen die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, insbesondere den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan. Die Gemeinde Mönkeberg beteiligt die Öffentlichkeit frühzeitig und in einem zweiten Schritt durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die Planentwürfe können in der Amtsverwaltung Schrevenborn und im Gemeindebüro Mönkeberg eingesehen werden, und es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Rechtskräftige Bauleitpläne werden veröffentlicht und können ebenfalls in den genannten Einrichtungen eingesehen werden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung