Die Stadt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg. Bezüglich ihrer Bevölkerungszahl gilt sie mit fast 17.000 Einwohnern als Kleinstadt, jedoch bildet ihre Gesamtfläche mit über 268 km² seit dem Jahr 2003 eine der flächengrößten Gemeinden Deutschlands
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
18.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14641
Vorwahlen
03321, 033230 (Börnicke, Tietzow), 033237 (Ribbeck), 033239 (Groß Behnitz, Schwanebeck, Wachow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Nauen, Pöbbeckenmhle, Pöbbeckenmühle
Adressen:
1. Stadt Nauen, Am Markt 1, 14641 Nauen
2. Landkreis Havelland, Hauptstraße 1, 14641 Nauen
3. Amtsgericht Nauen, Am Amtsgericht 1, 14641 Nauen
Gemeinde Nauen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
- Es gab einen Offenlagebeschluss für den 2. Entwurf des Bebauungsplans, der öffentlich auslegt wurde, einschließlich Begründung, textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Schallgutachten.
- Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurde der Bereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ wieder aufgenommen, um Entwicklungspotenziale für gewerbliche Bauflächen zu schaffen, einschließlich der Zulässigkeit eines Rechenzentrums.
- Eine öffentliche Auslegung zum Änderungsbereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ fand vom 18.10.2021 bis 22.11.2021 statt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.