Nauen ist eine Stadt im Landkreis Havelland des Landes Brandenburg. Infrastrukturell fungiert die Stadt als Mittelzentrum, ist Sitz des Amtsgerichts Nauen, welches Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Brandenburg ist
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
18.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14641
Vorwahlen
03321, 033230 (Börnicke, Tietzow), 033237 (Ribbeck), 033239 (Groß Behnitz, Schwanebeck, Wachow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Nauen, Pöbbeckenmhle, Pöbbeckenmühle
Adressen:
1. Stadt Nauen, Am Markt 1, 14641 Nauen
2. Landkreis Havelland, Hauptstraße 1, 14641 Nauen
3. Amtsgericht Nauen, Am Amtsgericht 1, 14641 Nauen
Gemeinde Nauen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
- Es gab einen Offenlagebeschluss für den 2. Entwurf des Bebauungsplans, der öffentlich auslegt wurde, einschließlich Begründung, textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Schallgutachten.
- Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurde der Bereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ wieder aufgenommen, um Entwicklungspotenziale für gewerbliche Bauflächen zu schaffen, einschließlich der Zulässigkeit eines Rechenzentrums.
- Eine öffentliche Auslegung zum Änderungsbereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ fand vom 18.10.2021 bis 22.11.2021 statt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.