Bezüglich ihrer Bevölkerungszahl gilt sie mit fast 17.000 Einwohnern als Kleinstadt, jedoch bildet ihre Gesamtfläche mit über 268 km² seit dem Jahr 2003 eine der flächengrößten Gemeinden Deutschlands. Nauen ist eine Stadt im Landkreis Havelland des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
18.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14641
Vorwahlen
03321, 033230 (Börnicke, Tietzow), 033237 (Ribbeck), 033239 (Groß Behnitz, Schwanebeck, Wachow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Nauen, Pöbbeckenmhle, Pöbbeckenmühle
Adressen:
1. Stadt Nauen, Am Markt 1, 14641 Nauen
2. Landkreis Havelland, Hauptstraße 1, 14641 Nauen
3. Amtsgericht Nauen, Am Amtsgericht 1, 14641 Nauen
Gemeinde Nauen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
- Es gab einen Offenlagebeschluss für den 2. Entwurf des Bebauungsplans, der öffentlich auslegt wurde, einschließlich Begründung, textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Schallgutachten.
- Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurde der Bereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ wieder aufgenommen, um Entwicklungspotenziale für gewerbliche Bauflächen zu schaffen, einschließlich der Zulässigkeit eines Rechenzentrums.
- Eine öffentliche Auslegung zum Änderungsbereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ fand vom 18.10.2021 bis 22.11.2021 statt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.