Brieselang ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten des Landkreises Havelland in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
12.735 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14656
Vorwahlen
033232, 033234, 03321
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Brieselang – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Brieselang in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich das Projekt in Wustermark um das Karls Erlebnis-Dorf und nicht Brieselang. Für Brieselang sind nur allgemeine Informationen zu anderen Bauprojekten wie dem Gesamtschulbau und der Errichtung eines Rechenzentrums im GVZ erwähnt, aber keine spezifischen Details zum Bebauungsplan.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.