Sie wurde von den Grafen von der Mark als Befestigung gegen die Grafschaft Arnsberg als Plansiedlung gegründet. Die heutige Stadtstruktur geht auf Eingemeindungen zwischen 1969 und 1975 zurück
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
11.663 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58809
Vorwahlen
02392, 02394
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade
2. Bürgeramt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade
3. Finanzamt Hagen
Schillerstraße 4
58095 Hagen
Gemeinde Neuenrade – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neuenrade hatSeveral Bebauungspläne in various stages of development:
- Bebauungsplan Nr. 80 "Solarpark": Aufstellungsbeschluss am 06.10.2021, frühzeitige Beteiligung vom 20.07.2023 bis 25.08.2023, noch keine Satzungsbeschluss.
- Bebauungsplan Nr. 82 "Südlich Brunnenbach": Aufstellungsbeschluss am 24.10.2023, förmliche Beteiligung vom 29.11.2023 bis 05.01.2024, Satzungsbeschluss am 20.03.2024.
- Satzung gem. § 34 Abs. 5 BauGB "Bachstraße": Aufstellungsbeschluss am 20.06.2023, förmliche Beteiligung vom 25.04. bis 24.05.2024, Satzungsbeschluss am 26.06.2024.
- 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 73 "Niederheide": Aufstellungsbeschluss am 26.06.2024, förmliche Beteiligung vom 10.07. bis 09.08.2024, Satzungsbeschluss am 05.11.2024.
Zusätzlich plant die Stadt Neuenrade die Erweiterung der Windenergienutzung durch die Ausweisung von Flächen für neun neue Windenergieanlagen im Rahmen der ersten Änderung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie".
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.