Neuenstein ist eine Gemeinde im Nordosten von Hessen, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
2947 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36286
Vorwahlen
06677, 06621 (Bad Hersfeld) in den Ortsteilen Untergeis und Gittersdorf
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bernhardtsmhle, Eichhof, Grnbhl, Kesselhof, Klumpenhof, Lohe, Obereppach, Obersöllbach, Tannen, Untereppach, Wchern, Bernhardtsmühle, Eichhof, Grünbühl, Kesselhof, Klumpenhof, Lohe, Obereppach, Obersöllbach, Tannen, Untereppach, Wüchern
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
2. Bürgeramt Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
3. Ordnungsamt Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
Gemeinde Neuenstein – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.