Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Neustrelitz

Die frühere Residenzstadt mecklenburgischer Herzöge und einstige Landeshauptstadt von Mecklenburg-Strelitz ist heute eines der 18 Mittelzentren des Landes
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
20.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17235
Vorwahl
03981
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 17235 Neustrelitz
Markt 1, 17235 Neustrelitz 17235 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Stadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Damm 1, 17235 Neubrandenbur
3. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An der Mühlenteichbrücke 1, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Neustrelitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Neustrelitz sind Several neue Baugebiete in Planung und Umsetzung:

- Ein Baugebiet an der Dr.-Schwentner-Straße mit 25 Grundstücken und einer neuen Straße zur Erschließung, das auf dem ehemaligen Gelände des "Soldatenstädtchens" entsteht.
- Ein Wohnquartier zwischen Höhenstraße und Karbe-Wagner-Straße mit 15 Eigenheimgrundstücken und einer neuen Straße, das zwischen bestehenden Wohngebieten und dem Fasanerie-Park liegt.
- Ein Baugebiet an der Schlangenallee mit 10 Grundstücken, das eine Erweiterung des bestehenden Wohngebietes darstellt.
- Die Erweiterung des Wohngebietes am Sandberg/Bollenacker, wo alte Kleingärten und ein ehemaliger Sportplatz durch Wohnhäuser ersetzt werden.
- Ein geplantes Baugebiet westlich des Stargarder Rings mit 12 vorgesehenen Grundstücken.

Zudem wird derzeit eine neue Wohnungsmarktstrategie für Neustrelitz in Auftrag gegeben, um zukünftige Bedarfe zu decken.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.