Neustrelitz ist eine Mittelstadt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Land Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
20.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17235
Vorwahl
03981
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Damm 1, 17235 Neubrandenbur
3. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An der Mühlenteichbrücke 1, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Neustrelitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neustrelitz sind Several neue Baugebiete in Planung und Umsetzung:
- Ein Baugebiet an der Dr.-Schwentner-Straße mit 25 Grundstücken und einer neuen Straße zur Erschließung, das auf dem ehemaligen Gelände des "Soldatenstädtchens" entsteht.
- Ein Wohnquartier zwischen Höhenstraße und Karbe-Wagner-Straße mit 15 Eigenheimgrundstücken und einer neuen Straße, das zwischen bestehenden Wohngebieten und dem Fasanerie-Park liegt.
- Ein Baugebiet an der Schlangenallee mit 10 Grundstücken, das eine Erweiterung des bestehenden Wohngebietes darstellt.
- Die Erweiterung des Wohngebietes am Sandberg/Bollenacker, wo alte Kleingärten und ein ehemaliger Sportplatz durch Wohnhäuser ersetzt werden.
- Ein geplantes Baugebiet westlich des Stargarder Rings mit 12 vorgesehenen Grundstücken.
Zudem wird derzeit eine neue Wohnungsmarktstrategie für Neustrelitz in Auftrag gegeben, um zukünftige Bedarfe zu decken.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.