Der Ort bei Neubrandenburg mit rund 5.000 Einwohnern stellt ein Grundzentrum dar
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
5188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17087
Vorwahl
03961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altentreptow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 37 "Photovoltaikanlage Buchar" Oktober 2022
- Bebauungsplan Nr. 28 "Photovoltaikanlage Klatzow" mit Bekanntmachung und Satzung finalisiert im April 2023
- Bebauungsplan Nr. 42 "Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" mit Vorhaben- und Erschließungsplan Stand April 2023
- Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnbebauung Loickenzin"
- 17. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow
- Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark Altentreptow West"
- Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang"
- Bebauungsplan Nr. 33 "Wohngebiet an der Schule"
- Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet Torumfahrung"
- Bebauungsplan Nr. 29 "Stralsunder Straße 18h" und 11. Änderung des Flächennutzungsplans.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.