Der Ort bei Neubrandenburg mit rund 5.000 Einwohnern stellt ein Grundzentrum dar
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
5188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17087
Vorwahl
03961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altentreptow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 37 "Photovoltaikanlage Buchar" Oktober 2022
- Bebauungsplan Nr. 28 "Photovoltaikanlage Klatzow" mit Bekanntmachung und Satzung finalisiert im April 2023
- Bebauungsplan Nr. 42 "Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" mit Vorhaben- und Erschließungsplan Stand April 2023
- Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnbebauung Loickenzin"
- 17. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow
- Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark Altentreptow West"
- Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang"
- Bebauungsplan Nr. 33 "Wohngebiet an der Schule"
- Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet Torumfahrung"
- Bebauungsplan Nr. 29 "Stralsunder Straße 18h" und 11. Änderung des Flächennutzungsplans.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.