Niedernhausen ist eine Gemeinde im Taunus in Hessen mit fast 15.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
14.738 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65527
Vorwahlen
0612706128 (Engenhahn)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Königshofen, Obernhausen, Stockmhle, Königshofen, Obernhausen, Stockmühle
Adressen:
1. Gemeinde Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
2. Rathaus Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
3. Ordnungsamt Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
Gemeinde Niedernhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Baugebiet Farnwiese wird der Bebauungsplan "Wohnpark Farnwiese / 1. Änderung Idsteiner Straße" umgesetzt, das etwa 90 Wohnbaugrundstücke für eine Bebauung vorsieht und eine Fläche von rund 7,5 ha umfasst.
- Die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes wird in den nächsten 2 bis 3 Jahren in vollem Umfang für eine Bebaubarkeit eröffnet.
- Es wurden Änderungen im Flächennutzungsplan vorgenommen, um weitere Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen nutzbar zu machen, insbesondere durch die Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf und Parkplatzflächen in Wohnbauflächen.
- Arbeiten zum Anschluss des Baugebietes Farnwiese an das Kanal-, Wasser- und Gasnetz haben zu einer Verlängerung der Sperrung der Idsteiner Straße geführt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.