Niefern-Öschelbronn ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
12.345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75223
Vorwahl
07233
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutobahnraststättePforzheimOst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
2. Ordnungsamt Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
3. Bürgerbüro Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
Gemeinde Niefern-Öschelbronn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau eines Feuerwehrhauses in Niefern-Öschelbronn ist geplant, da das currente Feuerwehrhaus den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht. Der für den Neubau gewählte Standort befindet sich im unbeplanten Außenbereich, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.