Niefern-Öschelbronn ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
12.345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75223
Vorwahl
07233
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutobahnraststättePforzheimOst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
2. Ordnungsamt Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
3. Bürgerbüro Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
Gemeinde Niefern-Öschelbronn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau eines Feuerwehrhauses in Niefern-Öschelbronn ist geplant, da das currente Feuerwehrhaus den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht. Der für den Neubau gewählte Standort befindet sich im unbeplanten Außenbereich, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.