Nittenau ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und liegt am nördlichsten Punkt des Flusses Regen in einer breiten Talniederung.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
9210 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93149
Vorwahlen
09436, 09463, 09464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Annahaid, Asang, Auhof, Bergham, Berghof, Berglarn, Bleich, Bodenstein, Diepenried, Dobl, Entermainsbach, Eschlbach, Fichtenhof, Goppeltshof, Hadriwa, Harting, Heinzlmhl, Hinterberg, Höflarn, Hubhof, Kaaghof, Knollenhof, Königshof, Lichtenhaid, Michelsberg, Muckenbach, Neuhaus, Obermainsbach, Oed, Ottischhof, Reisach, Roithof, Roneck, StMartin, Schönberg, Schwarzenberg, Spandlhof, Stadl, Steinhof, Steinmhl
Adressen:
1. Stadt Nittenau
Rathausplatz 1
93149 Nittenau
2. Finanzamt Schwandorf
Rosenstraße 3
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Nittenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Naturschutzverband LBV kritisiert den geplanten Neubaugebiet „Annahaid“ in Nittenau, bei dem weitere vier Hektar Wald gerodet werden sollen, der als Schutzwald für Immissionen, Lärm und lokales Klima geschützt ist. Die Bebauung würde bis an die Grenze des Landschaftsschutzgebietes und ausgewiesener Biotopflächen heranrücken. Der LBV fordert, dass der Klimaschutzwald nicht gerodet werden soll, insbesondere da es 36 Hektar baureife Grundstücke im Stadtgebiet gibt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.