Burglengenfeld ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf in Ostbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
14.086 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93133
Vorwahl
09471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenhof, Bubenhof, Dexhof, Dirnau, Greinhof, Hof, Kai, Karlsberg, Kastenhof, Katzenhll, Köblitz, Mossendorf, Mhlberg, Pottenstetten, Richthof, Rödlhof, Saaß, Schlag, See, Straß, Untersdorf, Wasenhtte, Wölland, Ziegelhtte, Augustenhof, Bubenhof, Dexhof, Dirnau, Greinhof, Hof, Kai, Karlsberg, Kastenhof, Katzenhüll, Köblitz, Mossendorf, Mühlberg, Pottenstetten, Richthof, Rödlhof
Gemeinde Burglengenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Burglengenfeld in den bereitgestellten Quellen. Die verfügbaren Informationen beziehen sich hauptsächlich auf bestehende und bereits genehmigte Bebauungspläne im Stadtgebiet Burglengenfeld.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.