Norstedt (dänisch: Nordsted, nordfriesisch: Noorst) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein zwischen Viöl und Bredstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
390 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25884
Vorwahl
04843
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hoffnung, Hoffnung
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Norstedt
Hauptstraße 12
24610 Norstedt
2. Ordnungsamt Norstedt
Bahnhofstraße 5
24610 Norstedt
3. Finanzamt Norstedt
Am Markt 1
24610 Norstedt
Gemeinde Norstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Norderstedt gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein neues Neubaugebiet im Norden Norderstedts, das als "Grüne Heyde" bezeichnet wird, soll mit rund 1.200 neuen Wohnungen entstehen. Der rechtliche Rahmen ist bereits gelegt, aber der Baubeginn wird voraussichtlich erst in vier Jahren stattfinden.
- Eine Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 310 für die Erweiterung des Gewerbegebietes Harkshörn ist gestartet. Ziel ist die Erweiterung des Gewerbegebietes, die Verlagerung und langfristige Sicherung von Rad- und Fußwegen sowie der Grünverbindung entlang des Industriestammgleises.
- Ein neues Wohnquartier mit 200 Wohnungen an der Ohechaussee ist geplant. Die Entwürfe für den entsprechenden Bebauungsplan werden derzeit diskutiert.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.