Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nürnberg

Nürnberg (nürnbergisch häufig Närmberch, ostfränkisch auch Närrnberch oder Nämberch) ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaats Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
510.632 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90402–90491
Vorwahlen
0911, 09122, 09129
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg
Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg 90453 Bayern DE
Website
Ortsteile
Neukatzwang, Neumühle, ReichelsdorferKeller, Steinbrüchlein, Zollhaus
Adressen:
1. Stadt Nürnberg, Rathaus, 90403 Nürnberg
2. Landratsamt Nürnberger Land, Am Landratsamt 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
3. Agentur für Arbeit Nürnberg, Bärenschanzstraße 8, 90429 Nürnberg
Gemeinde Nürnberg – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.