Nürnberg (nürnbergisch häufig Närmberch, ostfränkisch auch Närrnberch oder Nämberch) ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaats Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
510.632 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90402–90491
Vorwahlen
0911, 09122, 09129
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neukatzwang, Neumühle, ReichelsdorferKeller, Steinbrüchlein, Zollhaus
Adressen:
1. Stadt Nürnberg, Rathaus, 90403 Nürnberg
2. Landratsamt Nürnberger Land, Am Landratsamt 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
3. Agentur für Arbeit Nürnberg, Bärenschanzstraße 8, 90429 Nürnberg
Gemeinde Nürnberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.