Nürtingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 19 km südöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72622
Vorwahl
07022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nürtingen
Marktplatz 1
72622 Nürtingen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 135
73728 Esslingen am Neckar
3. Finanzamt Nürtingen
Jägerstraße 7
72622 Nürtingen
Gemeinde Nürtingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Raidwangen wurde der Bebauungsplan für das Baugebiet "Äußerer Egert" mit ca. 26 Wohngrundstücken und 76 Wohneinheiten beschlossen, der Satzungsbeschluss erfolgte am 27.09.2022.
- In der Bahnstadt Nürtingen laufen umfangreiche Planungen bis 2027, einschließlich der Entwicklung des westlichen und östlichen Gebietes um den Bahnhof. Es gibt Diskussionen über Stellplatzschlüssel, Energiekonzepte und die Umsetzung eines Parkraummanagements.
- Für das Gebiet "Im Wasserfall" im Stadtteil Braike sind über 180 Wohneinheiten geplant, der Gemeinderat berät aktuell über diese Pläne.
- Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen beschäftigt sich mit verschiedenen Bebauungsplanverfahren, einschließlich des Kißling-Braunsäcker und der Östlichen Bahnstadt, mit Fokus auf städtebauliche Qualitäten und Konzeptvergabe.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.