Nürtingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 19 km südöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72622
Vorwahl
07022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nürtingen
Marktplatz 1
72622 Nürtingen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 135
73728 Esslingen am Neckar
3. Finanzamt Nürtingen
Jägerstraße 7
72622 Nürtingen
Gemeinde Nürtingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Raidwangen wurde der Bebauungsplan für das Baugebiet "Äußerer Egert" mit ca. 26 Wohngrundstücken und 76 Wohneinheiten beschlossen, der Satzungsbeschluss erfolgte am 27.09.2022.
- In der Bahnstadt Nürtingen laufen umfangreiche Planungen bis 2027, einschließlich der Entwicklung des westlichen und östlichen Gebietes um den Bahnhof. Es gibt Diskussionen über Stellplatzschlüssel, Energiekonzepte und die Umsetzung eines Parkraummanagements.
- Für das Gebiet "Im Wasserfall" im Stadtteil Braike sind über 180 Wohneinheiten geplant, der Gemeinderat berät aktuell über diese Pläne.
- Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen beschäftigt sich mit verschiedenen Bebauungsplanverfahren, einschließlich des Kißling-Braunsäcker und der Östlichen Bahnstadt, mit Fokus auf städtebauliche Qualitäten und Konzeptvergabe.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.