Oberscheinfeld ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
1107 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91483
Vorwahl
09167
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Herper, Krettenbach, Mannhof, Prhl, Prhlermhle, Schönaich, Schönaichermhle, Stierhöfstetten, Ziegelmhle, Herper, Krettenbach, Mannhof, Prühl, Prühlermühle, Schönaich, Schönaichermühle, Stierhöfstetten, Ziegelmühle
Adressen:
1. Gemeinde Oberscheinfeld, Hauptstraße 1, 96126 Oberscheinfeld
2. Ordnungsamt Oberscheinfeld, Hauptstraße 1, 96126 Oberscheinfeld
3. Finanzamt Bamberg, Schillerstraße 3, 96047 Bamberg
Gemeinde Oberscheinfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.