Mai 2003 Region Franken) und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74182
Vorwahlen
07130, 07134, 07946
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
2. Ordnungsamt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
3. Bürgeramt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
Gemeinde Obersulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 17. Juni 2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für die „Hüttenäcker-Erweiterung“ in Obersulm-Eichelberg gebilligt und beschlossen, diesen im Internet zu veröffentlichen. Der Planbereich und die dazugehörigen Unterlagen, einschließlich des Umweltberichts, wurden vom 28. Juni bis 29. Juli 2024 im Internet und in der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Zudem wurde eine Starkregenbetrachtung vom 5. Juni 2024 vorgelegt, die bestätigt, dass die Bebauung keine Auswirkungen auf die Abflusssituation der anliegenden Grundstücke hat.
Weiterhin wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen, 1. Änderung“ im Bereich des Grundstücks Robert-Bosch-Str. 25 in Obersulm-Willsbach erneut veröffentlicht und auslegt, nachdem die Stellungnahmen behandelt wurden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.