Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Mai 2003 Region Franken) und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74182
Vorwahlen
07130, 07134, 07946
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
2. Ordnungsamt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
3. Bürgeramt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
Gemeinde Obersulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 17. Juni 2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für die „Hüttenäcker-Erweiterung“ in Obersulm-Eichelberg gebilligt und beschlossen, diesen im Internet zu veröffentlichen. Der Planbereich und die dazugehörigen Unterlagen, einschließlich des Umweltberichts, wurden vom 28. Juni bis 29. Juli 2024 im Internet und in der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Zudem wurde eine Starkregenbetrachtung vom 5. Juni 2024 vorgelegt, die bestätigt, dass die Bebauung keine Auswirkungen auf die Abflusssituation der anliegenden Grundstücke hat.
Weiterhin wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen, 1. Änderung“ im Bereich des Grundstücks Robert-Bosch-Str. 25 in Obersulm-Willsbach erneut veröffentlicht und auslegt, nachdem die Stellungnahmen behandelt wurden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.