Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Obersulm

Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Obersulm ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg, die 1972 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Affaltrach, Eichelberg, Eschenau, Weiler bei Weinsberg und Willsbach entstand und in die 1975 noch Sülzbach eingemeindet wurde
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74182
Vorwahlen
07130, 07134, 07946
Adresse der Gemeinde
Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm
Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm 74182 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm

2. Ordnungsamt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm

3. Bürgeramt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
Gemeinde Obersulm – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 17. Juni 2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für die „Hüttenäcker-Erweiterung“ in Obersulm-Eichelberg gebilligt und beschlossen, diesen im Internet zu veröffentlichen. Der Planbereich und die dazugehörigen Unterlagen, einschließlich des Umweltberichts, wurden vom 28. Juni bis 29. Juli 2024 im Internet und in der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Zudem wurde eine Starkregenbetrachtung vom 5. Juni 2024 vorgelegt, die bestätigt, dass die Bebauung keine Auswirkungen auf die Abflusssituation der anliegenden Grundstücke hat.

Weiterhin wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen, 1. Änderung“ im Bereich des Grundstücks Robert-Bosch-Str. 25 in Obersulm-Willsbach erneut veröffentlicht und auslegt, nachdem die Stellungnahmen behandelt wurden.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.