Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74360
Vorwahl
07062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Engelsberghöfe, Landturm, UntereMhle, Engelsberghöfe, Landturm, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilsfeld
Hauptstraße 20
74360 Ilsfeld
2. Ordnungsamt Ilsfeld
Hauptstraße 20
74360 Ilsfeld
3. Finanzamt Heilbronn
Bismarckstraße 4
74076 Heilbronn
Gemeinde Ilsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ilsfeld hat several Bebauungsplan-Themen aktuell im Fokus:
- Die Sanierung und Neugestaltung der Ortsmitte Auenstein ist im Gange, mit einer Mehrfachbeauftragung für städtebauliche und freiraumplanerische Maßnahmen, insbesondere rund um die Kirchgasse und die Jakobuskirche.
- Das Neubaugebiet „Hühnlesäcker-Mühlrain“ in Ilsfeld-Auenstein ist in Entwicklung, mit Baufreigaben für die verschiedenen Bauabschnitte seit 2020.
- Es gibt Überlegungen zum Bebauungsplan „Solarpark Steinbruch“ in Ilsfeld, wobei die Zulässigkeit des Bauvorhabens hinsichtlich der Höhe und Traufhöhe geprüft wird.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.