Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74360
Vorwahl
07062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Engelsberghöfe, Landturm, UntereMhle, Engelsberghöfe, Landturm, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilsfeld
Hauptstraße 20
74360 Ilsfeld
2. Ordnungsamt Ilsfeld
Hauptstraße 20
74360 Ilsfeld
3. Finanzamt Heilbronn
Bismarckstraße 4
74076 Heilbronn
Gemeinde Ilsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ilsfeld hat several Bebauungsplan-Themen aktuell im Fokus:
- Die Sanierung und Neugestaltung der Ortsmitte Auenstein ist im Gange, mit einer Mehrfachbeauftragung für städtebauliche und freiraumplanerische Maßnahmen, insbesondere rund um die Kirchgasse und die Jakobuskirche.
- Das Neubaugebiet „Hühnlesäcker-Mühlrain“ in Ilsfeld-Auenstein ist in Entwicklung, mit Baufreigaben für die verschiedenen Bauabschnitte seit 2020.
- Es gibt Überlegungen zum Bebauungsplan „Solarpark Steinbruch“ in Ilsfeld, wobei die Zulässigkeit des Bauvorhabens hinsichtlich der Höhe und Traufhöhe geprüft wird.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.