Oedheim [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈøːthaɪ̯m] ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74229, 74196
Vorwahlen
07136, 07139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Falkenstein, Falkenstein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
2. Ordnungsamt Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
3. Finanzamt Heilbronn
Zeppelinstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Oedheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oedheim sind Several Bebauungspläne aktualisiert oder neu aufgestellt worden. Hierzu gehören der Bebauungsplan Bahnhofsareal 1. Änderung (aktualisiert am 20.10.2021), der Bebauungsplan Dorf Neuaufstellung - 1. Änderung (aktualisiert am 28.06.2021), der Bebauungsplan Kochendorfer Straße (veröffentlicht am 15.03.2023) und der Bebauungsplan Linkenbrunnen III (aktualisiert am 14.12.2022).
Zudem gibt es Diskussionen und Planungen im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall-Oedheim-Offenau, bei der die Ausweisung von Wohnbauflächen in Oedheim aufgrund der fehlenden Anbindung an den Schienennahverkehr kritisch gesehen wird und eine Reduzierung der neuauszuweisenden Flächen empfohlen wird.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.