Oedheim [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈøːthaɪ̯m] ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74229, 74196
Vorwahlen
07136, 07139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Falkenstein, Falkenstein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
2. Ordnungsamt Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
3. Finanzamt Heilbronn
Zeppelinstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Oedheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oedheim sind Several Bebauungspläne aktualisiert oder neu aufgestellt worden. Hierzu gehören der Bebauungsplan Bahnhofsareal 1. Änderung (aktualisiert am 20.10.2021), der Bebauungsplan Dorf Neuaufstellung - 1. Änderung (aktualisiert am 28.06.2021), der Bebauungsplan Kochendorfer Straße (veröffentlicht am 15.03.2023) und der Bebauungsplan Linkenbrunnen III (aktualisiert am 14.12.2022).
Zudem gibt es Diskussionen und Planungen im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall-Oedheim-Offenau, bei der die Ausweisung von Wohnbauflächen in Oedheim aufgrund der fehlenden Anbindung an den Schienennahverkehr kritisch gesehen wird und eine Reduzierung der neuauszuweisenden Flächen empfohlen wird.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.