Sie schließt an die Großstadt Heilbronn an, mit der zusammen sie ein durchgehend bebautes Gebiet darstellt. Mit über 25.000 Einwohnern und rund 29.500 Arbeitsplätzen ist Neckarsulm die größte und wirtschaftlich wichtigste Stadt des Landkreises Heilbronn und ein Mittelzentrum in der Region Heilbronn-Franken sowie der äußeren Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74172
Vorwahlen
07132, 07139
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
2. Ordnungsamt Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
3. Finanzamt Heilbronn, Kaiserstraße 24, 74076 Heilbronn
Gemeinde Neckarsulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Heilbronn hat den Entwurf für den Bebauungsplan des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPAI) in Steinäcker nördlich von Neckargartach beschlossen. Die Pläne werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt und es wird erwartet, dass der Satzungsbeschluss noch 2024 erreicht werden kann.
- In Neckarsulm wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Südöstlicher Stadtteil (Friedrichstraße)“, 9. Änderung, für ein inklusives Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Der Entwurf des Bebauungsplans wird weiter ausgearbeitet und berücksichtigt Hinweise zum Artenschutz.
- Die Stadt Neckarsulm bietet verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile wie Zentrum, Amorbach, Nord, Ost, Süd, Dahenfeld und Obereisesheim an, die über einen Übersichtsplan abgerufen werden können.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.