Sie schließt an die Großstadt Heilbronn an, mit der zusammen sie ein durchgehend bebautes Gebiet darstellt. Neckarsulm [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}nɛkaˈzʊlm] ist eine Stadt im Norden des Landes Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74172
Vorwahlen
07132, 07139
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
2. Ordnungsamt Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
3. Finanzamt Heilbronn, Kaiserstraße 24, 74076 Heilbronn
Gemeinde Neckarsulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Heilbronn hat den Entwurf für den Bebauungsplan des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPAI) in Steinäcker nördlich von Neckargartach beschlossen. Die Pläne werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt und es wird erwartet, dass der Satzungsbeschluss noch 2024 erreicht werden kann.
- In Neckarsulm wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Südöstlicher Stadtteil (Friedrichstraße)“, 9. Änderung, für ein inklusives Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Der Entwurf des Bebauungsplans wird weiter ausgearbeitet und berücksichtigt Hinweise zum Artenschutz.
- Die Stadt Neckarsulm bietet verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile wie Zentrum, Amorbach, Nord, Ost, Süd, Dahenfeld und Obereisesheim an, die über einen Übersichtsplan abgerufen werden können.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.