Mit über 25.000 Einwohnern und rund 29.500 Arbeitsplätzen ist Neckarsulm die größte und wirtschaftlich wichtigste Stadt des Landkreises Heilbronn und ein Mittelzentrum in der Region Heilbronn-Franken sowie der äußeren Metropolregion Stuttgart. Ihren Namen hat sie von ihrer Lage nahe der Mündung der Sulm in den Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74172
Vorwahlen
07132, 07139
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
2. Ordnungsamt Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
3. Finanzamt Heilbronn, Kaiserstraße 24, 74076 Heilbronn
Gemeinde Neckarsulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Heilbronn hat den Entwurf für den Bebauungsplan des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPAI) in Steinäcker nördlich von Neckargartach beschlossen. Die Pläne werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt und es wird erwartet, dass der Satzungsbeschluss noch 2024 erreicht werden kann.
- In Neckarsulm wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Südöstlicher Stadtteil (Friedrichstraße)“, 9. Änderung, für ein inklusives Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Der Entwurf des Bebauungsplans wird weiter ausgearbeitet und berücksichtigt Hinweise zum Artenschutz.
- Die Stadt Neckarsulm bietet verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile wie Zentrum, Amorbach, Nord, Ost, Süd, Dahenfeld und Obereisesheim an, die über einen Übersichtsplan abgerufen werden können.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.