Oersberg (dänisch: Ørsbjerg) ist eine Gemeinde in der Nähe von Kappeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
298 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24407
Vorwahl
04642
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Arrild, Drlt, Habergaarwang, Kieckut, Kleindrlt, Kragelund, Kraghöh, Marienfeld, Reuterberg, Schnorum, Schrn, Schweltholm, Stenneshöh, Toesdorf, Töstrup, Wittkiel, Wittkielhof, Arrild, Drült, Habergaarwang, Kieckut, Kleindrült, Kragelund, Kraghöh, Marienfeld, Reuterberg, Schnorum, Schrün, Schweltholm, Stenneshöh, Toesdorf, Töstrup, Wittkiel, Wittkielhof
Adressen:
1. Gemeinde Oersberg, Hauptstraße 1, 24376 Oersberg
2. Amtsgericht Eckernförde, Am Markt 1, 24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, Am Alten Markt 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Oersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.