Arrild, Kragelund, Schrün, Schweltholm (Sveltholm), Toestorf (Tøstrupgaard oder auch Tøstrup gods) und Töstrup (Tøstrup) gehören zum Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
298 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24407
Vorwahl
04642
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Arrild, Drlt, Habergaarwang, Kieckut, Kleindrlt, Kragelund, Kraghöh, Marienfeld, Reuterberg, Schnorum, Schrn, Schweltholm, Stenneshöh, Toesdorf, Töstrup, Wittkiel, Wittkielhof, Arrild, Drült, Habergaarwang, Kieckut, Kleindrült, Kragelund, Kraghöh, Marienfeld, Reuterberg, Schnorum, Schrün, Schweltholm, Stenneshöh, Toesdorf, Töstrup, Wittkiel, Wittkielhof
Adressen:
1. Gemeinde Oersberg, Hauptstraße 1, 24376 Oersberg
2. Amtsgericht Eckernförde, Am Markt 1, 24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, Am Alten Markt 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Oersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.