Sie ist ein Teil der Metropolregion Rhein-Neckar, eines Ballungsraums mit 2,4 Millionen Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
12.213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68723
Vorwahl
06202
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bachmayer-Hof, Bachmayer-Hof
Adressen:
1. Gemeinde Oftersheim, Rathausplatz 1, 68723 Oftersheim
2. Bürgeramt Oftersheim, Rathausplatz 1, 68723 Oftersheim
3. Ordnungsamt Oftersheim, Rathausplatz 1, 68723 Oftersheim
Gemeinde Oftersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat am 23.07.2024 den Bebauungsplan „Quartier Dietzengässel“ nach §§ 10 i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Bebauungspläne wurden zuletzt aktualisiert am 30.07.2024 und 29.01.2025, einschließlich der Pläne für die Gebiete „Ortserweiterung Süd-Ost“, „Wiesengärten“, „Sanierungsgebiet Heidelberger Straße - Wiesenstraße“, „Gewerbegebiet Röhlich Teil 1 + 2“ und andere.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.