Oftersheim (kurpfälzisch: Ofdasche [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɔfdaʃə]) ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg in der Nähe von Heidelberg mit etwa 12.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
12.213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68723
Vorwahl
06202
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bachmayer-Hof, Bachmayer-Hof
Adressen:
1. Gemeinde Oftersheim, Rathausplatz 1, 68723 Oftersheim
2. Bürgeramt Oftersheim, Rathausplatz 1, 68723 Oftersheim
3. Ordnungsamt Oftersheim, Rathausplatz 1, 68723 Oftersheim
Gemeinde Oftersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat am 23.07.2024 den Bebauungsplan „Quartier Dietzengässel“ nach §§ 10 i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Bebauungspläne wurden zuletzt aktualisiert am 30.07.2024 und 29.01.2025, einschließlich der Pläne für die Gebiete „Ortserweiterung Süd-Ost“, „Wiesengärten“, „Sanierungsgebiet Heidelberger Straße - Wiesenstraße“, „Gewerbegebiet Röhlich Teil 1 + 2“ und andere.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung