Ohrdruf ist eine Kleinstadt im thüringischen Landkreis Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99885
Vorwahl
03624
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
2. Bürgeramt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
3. Einwohnermeldeamt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
Gemeinde Ohrdruf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ohrdruf betreffen die Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“. Dieser Plan zielt auf die langfristige Standortsicherung bestehender Betriebe, die Zusammenfassung und Überplanung bestehender Bebauungspläne sowie die Berücksichtigung bisher unbeplanter Flächen. Der Plan soll auch Lärmschutzfestsetzungen an die DIN 45691 anpassen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen in den Gemarkungen Ohrdruf und Hohenkirchen und wurde zwischen dem 2. Januar und 8. Februar 2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.