Opfenbach (westallgäuerisch Opfebach) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88145
Vorwahl
08385
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Beuren, Göritz, Heimen, Litzis, Mäuchen, Mellatz, Ruhlands, Schrundholz, Beuren, Göritz, Heimen, Litzis, Mäuchen, Mellatz, Ruhlands, Schrundholz
Adressen:
1. Gemeinde Opfenbach
Hauptstraße 1
88145 Opfenbach
2. Ordnungsamt Landkreis Lindau
Bismarckstraße 30
88131 Lindau
3. Standesamt Landkreis Lindau
Bismarckstraße 30
88131 Lindau
Gemeinde Opfenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.